Bereits im Dezember 1995 hatte die Bundesregierung versucht, überwiegend öffentliche Interessen geltend zu machen, um eine Einstellung der Ermittlungen gegen Geheimdienstminister Fallahian gemäß § 153 StPO zu erreichen. (Quelle: TAZ 1997)
Damit seien ihm auf Landesebene die Hände gebunden, da die StPO Bundesrecht sei. (Quelle: TAZ 1996)
Scherf begründet seine Haltung damit, daß die Beschlagnahmeaktion durch die gültige Form der Strafprozeßordnung (StPO) abgesichert gewesen sei. (Quelle: TAZ 1996)