Nicht jeder Staatsrechtler muß etwas von der Bundeswehr verstehen und nicht jeder Verteidigungspolitiker die Feinheiten des Staatsrechts begreifen. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Der Staatsrechtler Hans-Jürgen Papier argumentiert für den Bund: Fußballvereine sind Gewerbebetriebe, die durch das Grundrecht auf Eigentum geschützt seien und deshalb auch die Verfügungsmacht über Senderechte hätten. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Immerhin hat man es dringend nötig, und die Marx-These an der Foyer-Wand, so der Staatsrechtler aus Frankfurt, stehe ja ohnehin "unter Denkmalschutz". (Quelle: Berliner Zeitung 1997)