Im Auswärtigen Amt nimmt man Steiner das Gaddafi-geständnis ohnehin nicht ab. (Quelle: DIE WELT 2001)
Möglich wäre es, dass Steiner wegen Verstoßes gegen Paragraph 353 a StGB angezeigt worden ist. (Quelle: DIE WELT 2001)
Ein Oberstaatsanwalt der sogenannten "P-Abteilung", die für Delikte mit politischem Hintergrund zuständig ist, prüft seit gestern, ob der selbstbewusste Steiner sich etwas hat zuschulden kommen lassen. (Quelle: DIE WELT 2001)