"Je nach Stellenanforderung werden die Arbeitnehmer künftig in 14 Entgeltgruppen eingeordnet", sagte Arbeitgeberpräsident Jäger. (Quelle: Süddeutsche Online)
Die Stellenanforderung "Bereitschaft zu Abtreibungen" bei der Ausschreibung von Arztstellen ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Ansbach verfassungswidrig. (Quelle: TAZ 1987)
Die Stellenanforderung "Bereitschaft zu Abtreibungen" soll rechtswidrig sein / Stadt Nürnberg legt Widerspruch ein / Jetzt muß Verwaltungsgericht entscheiden (Quelle: TAZ 1987)