Der Kindergrundfreibetrag läßt die Steuerbemessungsgrundlage unverändert. (Quelle: Die Zeit 1999)
Zwar sichere die Ausweitung der Steuerbemessungsgrundlage den Gemeinden die dringend benötigten Einnahmen, sei aber unternehmerfeindlich. (Quelle: Süddeutsche Online)
Eine Verbreiterung der Steuerbemessungsgrundlage darf nach Ansicht Michelbachs nicht ohne gleichzeitige Tarifsenkung stattfinden. (Quelle: Schweriner Volkszeitung Online)