Denn das geltende Steuerrecht räumt Kapitalgesellschaften große Spielräume bei der Steuerfestsetzung ein, weil Gewinne mit den Verlusten von Tochtergesellschaften und früheren Jahren verrechnet werden dürfen. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Denn das Steuerrecht räumt Kapitalgesellschaften große Spielräume bei der Steuerfestsetzung ein, weil sie ihre Gewinne mit den Verlusten von Tochtergesellschaften und früheren Jahren verrechnen dürfen. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Die BFH-Entscheidung erging in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes mit summarischer Prüfung, ob eine bestimmte Steuerfestsetzung rechtmäßig sei. (Quelle: DIE WELT 2001)