Hans D. ist ein verheirateter Unternehmer und hat ein steuerpflichtiges Jahreseinkommen von 600 000 Mark. Da seine zwei Kinder noch in der Ausbildung sind, möchte er mit seiner Vermögensanlage sehr hohe Risiken vermeiden. (Quelle: DIE WELT 2000)
Nach den Vorstellungen der Familien- Partei kann das durch einen "Erziehungslohn" erreicht werden: ein sozial- und steuerpflichtiges Grundeinkommen, das sich wie die Rentenkasse aus Beitragszahlungen finanziert. (Quelle: Süddeutsche Online)
In erster Linie Unternehmer und Angestellte mit Spitzensteuersatz (ab 120 000 Mark, von 2000 an 115 000 Mark steuerpflichtiges Jahreseinkommen). (Quelle: BILD 1999)