Das Feuilleton der FAZ stellt alle Schuldigen unter schwerst alttestamentarische Strafandrohung: " . . . die Flut wird sie einholen. (Quelle: Süddeutsche Online)
Dem Sprayer, das bestätigt der Kriminologe, ist jede Strafandrohung ein zusätzlicher Reiz. (Quelle: Süddeutsche Online)
Das Betreten für unbefugte Personen ist bei Strafandrohung verboten", steht auf einem verblassten blauen Schild. (Quelle: Süddeutsche Online)