"Schwedter Initiative" wurde ein grober Verstoß gegen die Dienstvorschrift genannt, der mit Strafarrest von einem bis zu sechs Monaten bestraft werden konnte. (Quelle: FREITAG 2000)
Das Führungszeugnis weist im Regelfall die Verurteilungen aus, bei denen in den letzten drei Jahren Geldstrafen über 90 Tagessätze und Freiheitsstrafen oder Strafarrest von mehr als drei Monaten verhängt wurden, §§ 32, 34 BZRG. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)