Nachdem die Stadt Köln eine Ausweisungsverfügung gegen ihn erlassen hat, zog der Islamistenführer seine Einwilligung zur Strafaussetzung zurück. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Über die Strafaussetzung zur Bewährung entscheidet eine Kammer beim Landgericht. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Dem Vorfall ist die sechsmonatige Freiheitsstrafe mit Strafaussetzung angemessen. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)