"Millionenstrafe gegen die CDU aufgehoben", heißt es bei der "Süddeutschen Zeitung", "Gericht hebt Millionenstrafe gegen die CDU auf" bei der "Welt" und "Gericht hebt Thierses Strafbescheid gegen die CDU auf" bei der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". (Quelle: Die Zeit 2001)
Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, Thierses Strafbescheid gegen die CDU aufzuheben und der Partei einen Anspruch auf 41 Millionen Mark zuzugestehen, ist durchweg Aufmacher. (Quelle: Die Zeit 2001)
Nach Angaben von CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer prüft seine Partei, ob sie Thierses Strafbescheid anficht. (Quelle: DIE WELT 2000)