Ihre Wirkung für die Rechtsanwendung von Strafrechten der DDR durch bundesdeutsche Gerichte hängt erstens von der Wirkung der Amnestien auf die DDR-Strafrechte ab, zweitens von der Strafrechtsfortführung überhaupt. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Ein männlicher Triumph des Willens verstellt die Welt mit seiner moralischen Inszenierung, maskierte Erzeugerideale kommen in Eigentums- und Strafrechten zum Ausdruck. (Quelle: TAZ 1994)