Wie zum Beispiel Leichenwäscher, Totengräber, Kanalarbeiter, Strafvollzugsbeamte, Gerichtsvollzieher oder Schlächter. (Quelle: Die Zeit 2002)
Als Strafvollzugsbeamte sollten diese Gestalten auf gar keinen Fall eingesetzt werden. (Quelle: Die Welt 2001)
Nach Berechnungen seines Verbandes wären eigentlich 1 454 Strafvollzugsbeamte nötig, um einen reibungslosen und sicheren Gefängnisbetrieb zu gewährleisten. (Quelle: Berliner Zeitung 2001)