Schon von daher bleibt auch bei einem Einsatz von Beamten zu Streikarbeit auf Seiten des Staates als Arbeitskampfpartei ein Druck, den Arbeitskampf durch Nachgeben alsbald zu beenden. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Nicht vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt ist während eines Streiks die Zuweisung von Arbeit an nicht streikende Arbeitnehmer, die bisher von den nun streikenden Arbeitnehmern geleistet wurde (direkte Streikarbeit). (Quelle: Ihre Rechte als Arbeitnehmer von A-Z; UB Media)