Zurzeit kommen die Suchmaschinen - wenn überhaupt - nur alle paar Wochen einmal vorbei. (Quelle: DIE WELT 2001)
Für Werbekunden und Betreiber von Suchmaschinen gilt auch nach der großzügigeren Rechtsprechung des Landgerichts Frankfurt/Main: Keine Koppelung der Bannerwerbung mit Stichworten, die mit fremden Marken oder Namen identisch sind. (Quelle: DIE WELT 2001)
Dies ist in der Tat kein Zufall, sondern Keyword-Advertising: Betreiber von Suchmaschinen "verkaufen" Stichworte an Firmen, deren Banner bei Eingabe des entsprechenden Suchbegriffs zusammen mit der Trefferliste eingeblendet wird. (Quelle: DIE WELT 2001)