Schon deshalb kann gegenüber dem Klon keine "Symmetriebedingung wechselseitiger Anerkennung" verletzt worden sein, weil die Handlung, der er sein Dasein verdankt, für ihn in keinem Sinne als Verletzung qualifizierbar ist. (Quelle: Die Zeit 1998)
Soweit ich sehen kann, müßte das Klonen von Menschen jene Symmetriebedingung im Verhältnis erwachsener Personen untereinander verletzen, auf der bisher die Idee der gegenseitigen Achtung gleicher Freiheiten beruht. (Quelle: Die Zeit 1998)