Das Cottbusser Gericht hatte die Klage der Hornoer gegen die berg- rechtliche Genehmigung für den Tagebau vor zwei Jahren abgewiesen. (Quelle: DIE WELT 2000)
In der Beschwerde werde geltend gemacht, dass das Verwaltungsgericht Cottbus bei der damaligen Rahmenbetriebsplanzulassung für den Tagebau Jänschwalde die Grundrechte der Hornoer nicht berücksichtigt habe, sagte der Anwalt. (Quelle: DIE WELT 2000)
Der Tagebau würde dadurch für etwa sieben Jahre auf die Hälfte seiner derzeitigen Breite eingeengt. (Quelle: DIE WELT 2000)