Monate später schickt ein Tatzeuge mit Gewissensbissen eine eidesstattliche Erklärung: Sein Vater habe ihn geprügelt und zu einer falschen Aussage gezwungen. (Quelle: Die Zeit 1999)
Der Tatzeuge Karl Heinz Ruhland, so stellte das Schwurgericht fest, sei ein unglaubwürdiger Zeuge. (Quelle: Die Zeit 1974)
Ein angeblicher Tatzeuge, der den Täter beschrieben hatte, wurde als Lügner entlarvt und wegen Falschaussage angeklagt. (Quelle: Die Welt Online)