In der Reihenfolge der Gebotshöhe erhalten die Institute ihre Wertpapiere zugeteilt - wer zu wenig bietet, riskiert, dass er leer ausgeht oder nur einen Teilbetrag zugeschlagen bekommt. (Quelle: Die Zeit 2002)
Geschieht dies nicht oder wird nur ein Teilbetrag zurückgezahlt, liegt eine schädliche Verwendung des Altersvorsorgevermögens vor, mit der Folge, dass das Finanzamt die staatlichen Förderbeträge und die Steuerermäßigungen zurückfordert. (Quelle: Die Welt 2002)
Stellt man fest, dass man am Schluss noch einen Teilbetrag übrig hat, wird die Reservierung für diesen Betrag aufgehoben. (Quelle: DIE WELT 2001)