Das Schadenfreiheits-Rabattsystem, das bislang nur bei Haftpflicht und Vollkasko galt, wird auf die Teilkasko ausgedehnt. (Quelle: DIE WELT 2000)
Beulen und Glasbruch am Auto sind immer in der Voll- oder Teilkasko enthalten, Motorschaden durch Wasserfluten wird nur erstattet, wenn es keine Warnhinweise (z. B. Rundfunkmeldungen) gab. (Quelle: DIE WELT 2000)
Wir sind doch bei unserem Auto auch in der Lage, zwischen Voll- und Teilkasko zu wählen. (Quelle: Süddeutsche Online)