Zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung hatten die Kinder (nach DDR-Recht) keinen Pflichtteil-Anspruch, da sie schon wirtschaftlich selbständig waren. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Ein Erbe geht nicht verloren, wenn das Geld nach Testamentserrichtung auf ein anderes Konto übertragen wird. (Quelle: TAZ 1997)
Er hat vorgetragen, der Testamentszeuge C habe sich anläßlich eines Gesprächs dahingehend geäußert, daß der Erblasser O R am Tage der Testamentserrichtung nicht handlungsfähig gewesen sei. Somit sei kein wirksames Testament zustande gekommen. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)