Ein 52jähriger Kranfahrer ist am Freitag in der Kanzel seines Turmdrehkrans zusammengebrochen. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Der Fahrer eines Turmdrehkrans, der in seiner Kanzel in rund 20 Meter Höhe über der Unglücksstelle saß, erlitt einen Schock. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Zur gesamtschuldnerischen Haftung beim Aufstellen eines Turmdrehkrans hat das OLG Nürnberg (52) entschieden: (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)