Außerdem ist die Wasserschutzpolizei Hamburgweit bei Umweltdelikten, Verstößen gegen Arten- und Tierschutz, Straftaten im Zusammenhang mit gefährlichen Ladungen und Lebensmittelrecht, die Hafensicherheit und die grenzpolizeilichen Aufgaben zuständig. (Quelle: DIE WELT 2001)
Bisher können z. B. bei Umweltdelikten nur die Geschäftsführer oder einzelne Verantwortliche vor Gericht gebracht werden. (Quelle: BILD 1998)
Erstaunlicherweise stufen aber die meisten befragt nach neun ausgewählten Straftaten - die Angst vor Umweltdelikten, wie im Vorjahr, am höchsten ein. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)