Der neuen Regelung zufolge darf die Bearbeitungszeit eines Unfallschadens durch den Regulierungsbeauftragten drei Monate nicht überschreiten. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Die Kosten-Nutzen-Rechnung spricht ohnehin für den Winterreifenkauf: Trotz der jüngsten Preiserhöhung um rund sechs Prozent kostet ein Satz Reifen und Felgen meistens deutlich weniger als die Reparatur eines selbst verschuldeten Unfallschadens. (Quelle: DIE WELT 2000)
Versicherung bestraft - Weil sich die Haftpflichtversicherung bei Regulierung eines Unfallschadens stur gestellt hatte, sprach das Oberlandesgericht Nürnberg dem Unfallopfer ein stark erhöhtes Schmerzensgeld zu. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)