Die deutsche Gesetzgebung krankt an dem ärgerlichen Widerspruch, dass der Staat die Eltern zu Unterhaltsleistungen verpflichtet, die er beim Festsetzen der Steuerschuld entweder gar nicht oder nicht angemessen berücksichtigt. (Quelle: Die Welt Online)
Stoiber bleibe auch die Antwort schuldig, warum gleichgeschlechtliche Partnerschaften steuerlich nicht entlastet werden solle, obwohl sie mit ihren Unterhaltsleistungen dem Staat Sozialausgaben sparten. (Quelle: Die Welt Online)
Solange Asylverfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen sind, kann auch keine Reduzierung der Unterhaltsleistungen vorgenommen werden, wie es vom Gesetz grundsätzlich vorgesehen ist. (Quelle: Die Welt Online)