Bislang haben zwar viele Richter in solchen Prozessen auch Privatleuten einen Unterlassungsanspruch zugestanden. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Nur diese könnten entscheiden, ob die Gesetzesänderung den von Kohl erstrittenen Unterlassungsanspruch berühre. (Quelle: Die Welt Online)
Eine Vielzahl deutscher Gerichte hat in den letzten Jahren entschieden, dass Gemeinden gegen Dritte, die den Namen der Gemeinde im Internet nutzen, einen Unterlassungsanspruch haben. (Quelle: DIE WELT 2001)