Überlegt einmal: Solange jemand nicht über sein Erbe verfügen kann, weil er noch nicht volljährig ist, besteht zwischen ihm und einem Besitzlosen kein
Unterschied , obwohl ihm als Erben schon alles gehört.
Now I say, That the heir, as long as he is a child, differeth nothing from a servant, though he be lord of all;