Danach sollen allein stehende Bezieher der geplanten neuen Unterstützungsleistung (Arbeitslosengeld II) künftig bis zu 55 Prozent des Sozialhilfe-Regelsatzes von 292 Euro hinzuverdienen dürfen, ohne dass die Fürsorge gekürzt wird. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Die Unterstützungsleistung wird samt Sozialbeiträgen trotzdem weiter gezahlt. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Danach soll es in Zukunft nur noch eine einheitliche staatliche Unterstützungsleistung für Arbeitslose geben. (Quelle: Die Welt Online)