Trotzdem verweigerte das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle das deutsche Ursprungszeugnis. (Quelle: Die Welt Online)
Für den Handel mit solchen Arten ist ein Ursprungszeugnis ausreichend. (Quelle: Junge Freiheit 1997)
Zur Kfz-Zulassungsstelle müssen Personalausweis oder Paß, Doppelkarte der Haftpflichtversicherung, Originalkaufrechnung, Ursprungszeugnis oder Fahrzeugbrief und die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrtbundesamtes mitgebracht werden. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)