"Wir lachen hier über andere Länder mit ihren vielen Verbraucherschutzgesetzen", sagt Walter Olson, Forscher am New Yorker Manhattan Institute und Autor mehrerer Bücher über Anwälte, "aber unser System ist zufälliger und sehr viel teurer." (Quelle: Die Zeit 2002)
3. Ein formenstrenges Verständnis des § 766 S. 1 BGB entspricht auch der Auslegung vergleichbarer, dem Schutz des Schwächeren dienender Formvorschriften in Verbraucherschutzgesetzen. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)