Zudem hat sie mit Schreiben ihrer Bevollmächtigten vom 26. 8. 1985 eindeutig und endgültig sich geweigert, die Verdichterarbeit ohne Bezahlung der Rückstände wiederaufzunehmen, so daß eine Nachfristsetzung noch nicht einmal erforderlich war. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)