Sofortiges Verkehrsverbot gilt jetzt nur noch für Autos ohne Bremsen oder mit Fahrgestellnummern, die nicht mit den Papieren übereinstimmen. (Quelle: Die Welt Online)
Es gibt sogar ein regelrechtes Verkehrsverbot. (Quelle: BILD 2000)
Auch hier gilt das Verkehrsverbot bei Ozonalarm. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)