Nur ist es jetzt natürlich aufwendiger, den tatsächlich entstandenen Vermögensschaden nachzuweisen und einzuklagen. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Jetzt aber ist eben nicht nur der Vermögensschaden da - sondern auch das Kind. Der Bundesgerichtshof hält sich - mit dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts - zugute, daß er sich einer "wertfreien" Methode bediene. (Quelle: Die Zeit 1997)
Glaubt man jedoch den höchsten Instanzen der deutschen Justiz, könnte diese Weissagung in einigen Fällen auch so übersetzt werden: "Denn uns ist ein Vermögensschaden entstanden, ein Schadensersatzanspruch ist uns gegeben ..." (Quelle: Die Zeit 1997)