Zwischen der Gesellschaft als Verpächterin und der Maritim Hotelgesellschaft mbH als Pächterin besteht ein Betriebspachtvertrag gemäß 292 Absatz 1 Nr. 3 AktG vom 25. Februar 1992, dem die Gesellschafterversammlung am 23. März 1995 zugestimmt hat. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Es besteht zwischen der Gesellschaft als Verpächterin und der Maritim Hotelgesellschaft mbH, Bad Salzuflen, als Pächterin ein Unternehmenspachtvertrag. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Heute plötzlich hält das der Anwalt der Verpächterin für "vertragswidrig", weil es damals nicht so abgemacht war. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)