Ihr Urteil fiel wenig überraschend aus: Harnisch habe nach Lage der Akten weder eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet noch selbst Berichte gefertigt. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Am 5. Dezember 1978 unterschrieb er seine Verpflichtungserklärung. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Verpflichtungserklärung: Nein, nicht zur Zusammenarbeit. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)