Bisher werden Provisionen und Verwaltungskosten als Skonto auf dem Versicherungskonto verbucht und müssen erst getilgt werden, bevor die eigentliche Sparphase einsetzt (so genannte Zillmerung). (Quelle: Die Welt Online)
Wird das Versicherungskonto erst mit dem Rentenantrag geklärt, so kann es bei der Erteilung des Rentenbescheides zu erheblichen Verzögerungen kommen. (Quelle: DIE WELT 2001)
Denn: Bestehende Lücken im Versicherungskonto führen später zu noch niedrigeren Renten. (Quelle: DIE WELT 2001)