Nach einer kurzen Verzugszeit beginnt auch die Fahrzeugkarosserie sich anzuheben. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Auf der Grundlage einer Abrechnung mit für die Verzugszeit entgangenen Mieteinnahmen sind die zugehörigen Finanzierungskosten nicht verzugsbedingt. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)