Für die angebotenen einjährigen Tageslehrgänge (Vollzeitschule) oder zweijährigen berufsbegleitenden Abendlehrgänge entstehen den Teilnehmern keine Kosten. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Im nächsten Abschnitt, der neun bis elf Monate dauern soll, besucht der Azubi eine außer- oder überbetriebliche Ausbildungsstätte oder eine Vollzeitschule, wo er die Grundlagen des Berufes erlernt. (Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Es wird einjährige Tageslehrgänge (Vollzeitschule) und zweijährige berufsbegleitende Abendlehrgänge geben. (Quelle: Berliner Zeitung 2000)