So muss jeder Berufsunfähige damit rechnen, dass die Versicherung so lange in alten Arztunterlagen gräbt, bis sie eine Vorerkrankung aufstöbert, die der Kunde möglicherweise bei Antragstellung verschwiegen hat. (Quelle: Die Zeit 2001)
Wer privat vorsorgen will, sollte eine private Unfallversicherung daher nur dann abschließen, wenn er eine Berufsunfähigkeitsversicherung beispielsweise wegen einer Vorerkrankung nicht bekommen würde. (Quelle: DIE WELT 2001)
Häufiger sei dagegen, dass Versicherer einen Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, weil sie den Eindruck haben, dass der Kunde vorsätzlich eine Vorerkrankung verschwiegen hat, um einen Risikozuschlag zu vermeiden. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)