Denn das Vorfahrtsrecht erstrecke sich auf die ganze Fahrbahnbreite; das Rechtsfahrgebot stehe in diesem Fall zurück, so die Richter (Az: 10U 119/00). (Quelle: Süddeutsche Online)
Das Vorfahrtsrecht hat er sich vertraglich zusichern lassen. (Quelle: Süddeutsche Online)
Stück für Stück voran geht es nur ob der Einsicht der Autofahrer, die im Kreisverkehr nicht stur auf ihr Vorfahrtsrecht bestehen. (Quelle: Berliner Zeitung 1996)