Die zuständige Richterin im Amtsgericht Pankow/Weißensee verteidigt ihre Vorgehenweise. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Der Abbruchunternehmer verteidigte die nach Meinung des Münchner Amtes unsachgemäße Vorgehenweise: Durch den Brand der Halle seien die kunststoffbeschichteten Platten so sehr beschädigt worden, daß ein Abschrauben nicht mehr möglich gewesen sei. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)