"Ganz gewiß, und auch sonst an die Stelle des ersten Schuldners treten in all den drakonischen Konsequenzen einer Wechselschuld, die das Wechselrecht sehr gewissenhaft aufzählt, als da sind: Exekution, Arrest und so weiter." (Quelle: Friedrich Spielhagen - Platt Land / III. Buch, 3. Kapitel)
Denn das strenge Wechselrecht erfordert unbedingt, daß dem jungen Unternehmen und auch späteren Betrieb die liquiden Mittel zur Einlösung der Wechselschuld bei Fälligkeit zur Verfügung stehen. (Quelle: Jetzt werde ich Chef, UB Media)