Berlin - Das Bundesfinanzministerium hat jetzt entschieden: Alle geschlossenen Fonds, die ab dem 1. Januar 2002 in den Vertrieb gehen, dürfen Provisionen und andere Gebühren nicht mehr als Werbungskosten abziehen. (Quelle: Die Welt 2001)
In den Urteilen wurde darüber entschieden, ob Provisionen und andere Gebühren, die bei geschlossenen Immobilienfonds anfallen, sofort als Werbungskosten abgezogen werden dürfen oder nicht. (Quelle: Die Welt 2001)
Sie verwenden Spenden nachprüfbar und sparsam (maximal 35 Prozent für Verwaltungs- und Werbungskosten), haben ein transparentes Finanzwesen und ein unabhängiges Aufsichtsorgan. (Quelle: Die Welt 2001)