Auch dürfe das Widerrufsrecht nicht zeitlich beschränkt werden, wenn darüber nicht ausdrücklich belehrt worden sei. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Der hatte es, nachdem er vom Bundesgerichtshof in dieser Frage angerufen worden war, mit Europäischen Recht für unvereinbar erklärt, wenn ein Widerrufsrecht in der beschriebenen Situation nicht bestünde. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Wäre darüber belehrt worden, so hätte das Widerrufsrecht sieben Tage betragen. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)