Im Fall Linßen - Quotschalla muss es eine Wiederholungsprüfung sein. (Quelle: Die Zeit 2001)
Im Rahmen der Fremdüberwachung ergab sich bei nur ein Prozent der überprüften Werke die Notwendigkeit einer Wiederholungsprüfung wegen Mängeln bei der werkseigenen Produktionskontrolle. (Quelle: Die Welt 2001)
Besteht er auch diese nicht, so kann er einen dritten Versuch starten - dies jedoch nur, wenn die zweite Wiederholungsprüfung innerhalb eines Jahres nach der ersten Prüfung abgelegt werden kann. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)