Wenn sich "in Folge von Witterungseinwirkung Gebäudeteile lösten", spreche dies dafür, dass ein Gebäude fehlerhaft gebaut oder mangelhaft unterhalten worden sei. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
(4) Ein Gebäude gilt nicht als zerstört oder beschädigt, wenn die Schäden durch Mängel der Bauteile oder infolge Abnutzung, Alterung oder Witterungseinwirkung entstanden sind. (Quelle: Sartorius: Gesetze)