Einer vergleichbaren Vorschrift bedurfte es im Steuergerichtsverfahren wegen der hier bestehenden umfassenden Zeugnispflicht nicht. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Nicht selten enden Arbeitsrechtsstreite auch in einem Prozeßvergleich, in dem dann - vollstreckungsfähig - die Zeugnispflicht des Arbeitgebers mitgeregelt wird. (Quelle: Arbeitszeugnisse ausstellen und beurteilen, UB M)