Ein Verein, der einen Spieler abgibt, könne im Gegenzug ein Ziehungsrecht in einer bestimmten Größenordnung ausüben. (Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
SZR oder SDR (special drawing rights) = Ziehungsrecht beim IWF. S. sind echte Währungsreserven, über die von Zentralbanken im Bedarfsfall jederzeit verfügt werden kann. (Quelle: Fischer Boersenlexikon)