Die Familienhäupter wählten Älteste, ihre Magistrate für ein Jahr und ihre Richter in Zivilsachen. (Quelle: Ferdinand Gregorovius - Wanderjahre in Italien / Das Bourbonenschloß Caserta)
Sonst verlautet von keiner Abgabe Roms; nur die Hälfte der Strafgelder, in Zivilsachen gewöhnlich zehn Pfund Goldes betragend, wurde an das kaiserliche Palatium gezahlt. (Quelle: Ferdinand Gregorovius - Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter / VI. Buch, 6. Kapitel, 3)
Jene lernten wir schon im VIII. Jahrhundert als die sieben päpstlichen Minister kennen; nach der Erneuerung des Reichs fuhren sie fort, der ordentliche päpstliche Gerichtshof in Zivilsachen zu sein. (Quelle: Ferdinand Gregorovius - Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter / VI. Buch, 6. Kapitel, 2)