Um die deutschen Genehmigungsbehörden zu umgehen, wurde Abfall in der Zollanmeldung als "granulierte Kunststoffreste"deklariert. (Quelle: TAZ 1997)
Die Kl. ließ am 7. 10. 1988 mit Zollanmeldung zwei Violinen und zwei Geigen mit vier Bögen und am 10. 1. 1990 mit Zollanmeldung ein Cello beim Zollamt Bremen- Flughafen aus der Schweiz zur aktiven Veredelung (Ausbesserung) abfertigen. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)